Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Klient diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.
- Angebots – Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit schriftlicher, telefonischer und/oder mündlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher, telefonischer und/oder mündlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.
- Rücktritt vom Vertrag
Der Therapeut kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Therapeut aus wichtigem Grund verhindert ist.
Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Therapeut das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen, mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Beratungspreises zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
- Bescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Seminarstunden besucht wurden.
- Preisgestaltung
Die im Angebot vom Therapeuten genannten Preise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht abgewichen werden.
Der Klient hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.
Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:
- Teilnehmer von Gruppenseminaren erhalten auf weitere Leistungen ebenfalls 10 % Nachlass
- Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Beratungsleistung nach der ersten, dritten und fünften Beratungseinheit. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug per Überweisung fällig.
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Therapeuten vergebene Teilnehmer-/Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Klient.
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Bei Nichtzahlung nach der dritten Zahlungserinnerung behält sich der Therapeut vor eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso einzuschalten. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.
- Pflichten der Vertragspartner
Der Therapeut gewährleistet stets nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuesten Stand der Ernährungsmedizin zu beraten.
Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Berufsverband e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildung ist selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht!
Der Klient hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen.
Der Therapeut empfiehlt allen Klienten während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig den zuweisenden Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.
8. Haftung für Schäden
Werden Anleitungen und Informationen vom Therapeuten nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Klienten an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung.
Der Therapeut haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben des Klienten.
Die Haftung des Therapeuten für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Therapeuten.
9. Speicherung von Daten
Der Therapeut weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Beratungsleistung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist Quedlinburg.
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.